Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Ich verarbeite Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informiere ich Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen meiner Website.
Beim Besuch meiner Webseite wird Ihre IP-Adresse, Beginn und Ende der Sitzung für die Dauer dieser Sitzung erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt damit ein berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO dar. Soweit im Folgenden nichts anderes geregelt wird, werden diese Daten von mir nicht weiterverarbeitet.
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit mir aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei mir gespeichert. Diese Daten gebe ich nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei mir gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei mir [hundetraining@cvberger.at] oder der Datenschutzbehörde beschweren.
Hundetraining - Viktoria Berger
Kirchengasse 4
7371 Schwendgraben
Tel.: 0677/63047582
Zuständige Behörde: BH Oberpullendorf
Vertreten durch:
Viktoria Berger
Kontakt:
E-Mail: hundetraining@cvberger.at
Mitglied der Wirtschaftskammer Burgenland
Mitgliedsnummer 9080072
Hundetraining – Viktoria Berger • Kirchengasse 4 • 7371 Schwendgraben
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Hundetraining – Viktoria Berger
1. Allgemeine Bestimmungen
Bei
allen in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten funktions- und
personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide
Geschlechter.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche Rechtsgeschäfte mit mir – Hundetraining - Viktoria
Berger - und sie sind ausschließlich maßgebend, sofern nicht mit
dem Klienten anders lautende schriftliche Vereinbarungen getroffen
werden. Aufträge sind erst dann angenommen, wenn sie von mir
schriftlich bestätigt sind. Mündliche Absprachen werden erst mit
meiner schriftlichen Bestätigung wirksam.
Anders lautende
Bedingungen des Klienten gelten nur dann, wenn sie von mir
schriftlich anerkannt wurden. Werden mit dem Klienten von diesen
Bedingungen abweichende Einzelvereinbarungen getroffen, wird dadurch
die Geltung der nicht berührten Geschäftsbedingungen nicht
betroffen. Soweit einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen
ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen und gesetzlicher Bestimmungen durch Regelungen
zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Sofern
zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht
entgegenstehen, ist der Gerichtsstand Oberpullendorf für alle
Streitigkeiten aus dem Bestand und der Auflösung der mit dem
Klienten getroffenen Vereinbarung. Es gilt österreichisches Recht
als vereinbart. Schadenersatzforderungen sowie Rückgriffansprüche
des Klienten, welcher Art auch immer, werden ausgeschlossen, sofern
die den Schaden auslösenden Umstände von mir nicht durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
2. Begriffsbestimmung
Die
vorliegenden Bedingungen gelten für uns im Rahmen des freien
Gewerbes "Tiertrainer" mittels einer oder mehrerer der im
"Methodenkatalog Tiertrainer" in der jeweils gültigen
Fassung angeführten Methoden.
Der "Methodenkatalog
Tiertrainer" wurde gemäß dem Beschluss des
Fachverbandsausschusses des Allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes
vom 19.10.2018 erstmals in der Fassung des Beschlusses des
Fachverbandsobmannes des Allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes vom
19.10.2018 publiziert und wir erklären im Sinne dieses Kataloges
Tiertrainer fördern bestimmte Verhaltensweisen von Tieren, bilden
sie zu bestimmten Zwecken aus und fördern dabei ein gesundes,
artgerechtes Verhalten sowie ein konfliktfreies Zusammenleben von
Mensch und Tier unter Beachtung des Wohlbefindens und der Beziehung
von Mensch und Tier.
Unser Berufsbild umfasst alle Tätigkeiten
der vom Allgemeinen Fachverband der WKO erarbeiteten Beschreibung für
die des Tiertrainers. Die Förderung erfolgt je nach angewandter
Methode in unterschiedlichen Schritten und in unterschiedlicher
Gewichtung der angeführten Schritte:
Beratung des Tierhalters
Hilfestellung für die Anschaffung des geeigneten Haustiers
Erziehung und Training von Tieren
Jungtierförderung
Hilfestellung bei unerwünschtem Verhalten sowie Verhaltensauffälligkeiten
Filmtraining
Im Sozial- und Assistenzbereich
Auslastung, Ausgleich und Beschäftigung
Sportliche Aktivitäten
Förderung
eines gesunden Wesensdaseins unter Berücksichtigung geltender
Tierschutz-
Richtlinien sowie Förderung
tierschutzrelevanter Aspekte
3. Grenzen des Tätigkeitsbereiches
Von der Ausübung des Berufes sind insbesondere die den Tierärzten vorbehaltenen Tätigkeiten gem. § 12 Tierärztegesetz.
4. Haftungsausschluss
Die
Anleitungen, Anregungen, Tipps und Ratschläge der Trainerin führen
zu keiner Haftung.
Der Klient haftet für alle Schäden, welche
durch ihn oder dem von ihm zum Training gebrachten Hund verursacht
werden. Eine Mithaftung der Trainerin ist ausgeschlossen.
Der
Klient erklärt aus freien Stücken die Empfehlungen, Tipps und
Anregungen
in Anspruch zu nehmen. Der Klient entscheidet in welchem Umfang er
diese umsetzen möchte.
Die
Trainerin Viktoria Berger
erklärt,
über jede Trainingseinheit und die vom Klienten angegebenen Daten
und sonstigen, persönlichen im Rahmen der Berufsausübung
anvertrauten Informationen Stillschweigen zu bewahren.
5. Verantwortung des Hundehalters
Bei
Teilnahme an einem Training wird automatisch erklärt und bestätigt,
dass der zum Training
verbrachte Hund ausreichend
versichert, Parasitenfrei und nicht läufig ist, sowie er momentan
nicht in irgendeiner Weise ansteckend ist.
Als läufig gilt ein
jeder Zustand, welcher Rüden in entsprechend sexuelle Aufregung
versetzt.
Vor
Terminbeginn ist die Trainerin Viktoria Berger von einer ansteckenden
Erkrankung oder Läufigkeit in Kenntnis zu setzen, ansonsten gilt der
Termin als nicht wahrnehmbar, womit ein Kostenersatz entsteht (Punkt
8 der AGB). Sollte ein erkrankter oder sexuell stark attraktiver Hund
(verschiedene Phasen der Läufigkeit) zum Trainingsort der Trainerin
verbracht werden, wird der Unterricht sofort unterbrochen, wobei
Punkt 8 der AGB zu tragen kommt. Mit einem erkrankten oder sexuell
reizendem Hund kann nur an Örtlichkeiten gearbeitet werden, an
welchen andere Hunde nicht gefährdet werden.
Auch über
eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche
Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes,
insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen
oder anderen Hunden (z.B. schnappen, beißen, Beißvorfälle in der
Vergangenheit), ist die Trainerin Viktoria Berger rechtzeitig vor
Trainingsbeginn zu informieren.
Vom Klienten wird das
Einverständnis gegeben, dass die Trainerin Viktoria Berger
eingreifen darf, wenn ihr Hund jemanden zu verletzen oder anzugreifen
droht.
Am Trainingsort und auf allen Wegen ist der Kot des
eigenen Hundes aufzunehmen und in dafür vorgesehenen Behältern zu
entsorgen.
Kettenhalsbänder, Würgehalsbänder, Zughalsbänder
und Haltis müssen beim Training entfernt werden.
6.
Der Hund beim Training
Bei
Terminen ist der Hund zunächst an einer kurzen Leine angeleint zu
führen. Abgeleint wird nur auf Anraten der Trainerin (Punkt 4 der
AGB kommt zum tragen).
Zu Beginn des Trainings verbleibt der
Hund zunächst im Fahrzeug des Halters, wenn nicht in den
Räumlichkeiten des Hundehalters gearbeitet wird oder in anderen
Räumlichkeiten, die die Trainerin für sinnvoll erachtet. Der
Hund ist nur an einer kurzen Leine aus dem Fahrzeug zu lassen, außer
es wurde mit der Trainerin vorab anders vereinbart.
Ein Freilauf
ohne Leine im Rahmen eines Trainings erfolgt ausschließlich auf
Gefahr und Risiko des Klienten.
7.
Terminvereinbarung
Ein
Termin hat mit Viktoria Berger oder einer von Viktoria Berger hierfür
benannten Person persönlich, telefonisch oder
sonstiger Nachricht besprochen
zu werden. Ein Termin gilt als verbindlich, wenn er schriftlich
bestätigt wurde.
8. Vereinbarte Termine
Können vereinbarte Termine für eine Trainingseinheit vom Klienten nicht eingehalten werden, müssen diese mindestens zwei Tage im vor hinein telefonisch, per E-Mail oder sonstiger Nachricht abgesagt werden, damit entsprechende Dispositionen mit anderen Klienten vorgenommen werden können. Sofern eine Absage durch den Klienten nicht längstens vor Ablauf der 48-Stunden-Frist gemacht wird, behaltet sich Viktoria Berger das Recht vor, eine Ausfallgebühr pauschal in Höhe € 40 in Rechnung zu stellen. Sollten vereinbarte Termine ohne bestimmten Grund und ohne Absage nicht eingehalten werden, wird 80% der veranschlagten Kosten verrechnet. Die vereinbarten Kosten für die Trainingseinheit sind - soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird – nach Beendigung des Trainings in bar zu bezahlen. Ansonsten gilt eine Zahlungsfrist innerhalb von 3 Werktagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Dies gilt auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug. Sofern eine Mahnung unter Nachfristsetzung notwendig wird, erklärt sich der Klient bereit, pro Mahnung einen Betrag von EUR 10,- zu bezahlen.
9.
Absage des Trainers
Die
Trainerin Viktoria Berger kann einen Termin ersatzfrei und ohne
Angabe von Gründen absagen.
10. Datenschutzgesetz:
Der Klient willigt ein, dass zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in unserer Datenverarbeitungsanlage Name, Anschrift, Rechnungsdaten, Zahlungs- und Buchhaltungsdaten sowie Bankverbindung gespeichert werden. Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind. Datenübermittlungen sind nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Geldverkehr vorgesehen. Sämtliche sonstigen Daten werden absolut vertraulich behandelt und soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen, jedenfalls nicht an sonstige Dritte weitergegeben.
11. Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Klienten umgesetzt werden kann und die Trainerin Viktoria Berger lediglich dafür einsteht, alles an Unterstützung einzubringen, was sie als Trainerin weiß und jeweils als angemessen für den Klienten oder den Hund einschätzt.
Stand:
18.11.2023,
Hundetraining - Viktoria Berger
Bildnachweise:
Teilweise von: C. + V. Berger
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